Hinweis zum Garantieausschluss und Zulassung

 
Bei Holeshot Performance möchten wir Sie darauf hinweisen, dass durch die vorgenommene Softwareoptimierung (Chiptuning) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erlöschen kann, sofern keine entsprechende Genehmigung oder Abnahme (z. B. durch den TÜV) erfolgt.


In diesem Fall ist die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig. Die Durchführung der Optimierung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.


Holeshot Performance übernimmt keine Haftung für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung eines modifizierten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr entstehen.


Die Softwareoptimierungen sind ausschließlich für Motorsportzwecke, Showfahrzeuge oder den Export bestimmt.


Eine Garantie oder Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit, Haltbarkeit oder Folgeschäden an Motor, Getriebe oder anderen Fahrzeugkomponenten wird nicht übernommen.